Können Fehler im Antrag für die Green Card nachträglich korrigiert werden?
Wenn ein Antrag elektronisch abgeschickt wurde, ist er unwiderruflich beim Department of State eingereicht, sobald die elektronische Eingangsbestätigung beim Antragsteller angekommen ist. Korrekturen sind dann nicht mehr möglich und ein erneutes Absenden des Antragsformulars für die Green Card führt zum sofortigen Außchluß aus der Verlosung der laufenden Green Card Lottery.
Diese Regelung erspart zusätzlichen Arbeitsaufwand und verhindert zugleich, daß ein Bewerber oder eine Bewerberin für die Greencard innerhalb einer Anmeldungsfrist mehrere Antragsformulare einsendet und somit „mehrfach“ an der Verlosung der Green-Card teilnimmt. Diese Chancen-Ungleichheit wurde durch die Einführung dieser Regelung abgeschafft.
Wenn also das fehlerhafte Ausfüllen des Antragsformulars der Grund für den Außchluß aus der Greencard-Lotterie gewesen ist, so sollte die Möglichkeit im Folgejahr genutzt werden, da es keine Einschränkungen gibt, was die Häufigkeit der Wiederholung der Antragstellung anbelangt. Das heißt, daß es durchaus möglich ist, Jahr für Jahr mit einem Antrag an der Verlosung der Greencard teilzunehmen. Wer also bei der Lotterie der Greencard 2006 und der Greencard 2007 kein Glück hatte, kann problemlos bei der Greencardlotterie 2008 oder 2009 teilnehmen.
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